Abschrecken – Überwachen – Aufklären

Videoüberwachung Für BAMBERG UND OBERFRANKEN

Eine Videoüberwachung wirkt immer.
Sie wirkt präventiv und schreckt mögliche Eindringlinge von vorne herein davon ab, sich überhaupt auf das Grundstück zu begeben.

Mit den Bildern der Videoüberwachung behalten Sie auch in einer kritischen Situation konstant den Überblick und können eingreifen oder den Einsatz von Sicherheitskräften koordinieren. Anhand des aufgezeichneten Videomaterials, lässt sich nach einem Vorfall der Tathergang zügig nachstellen und Lage effektiv aufklären.

Eine Videoüberwachungskamera ist also ein sehr nützliches Sicherheitsinstrument. Wichtig dabei ist jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben, einer Videoüberwachung genau beachtet werden. Ganz pauschal gesagt: Die Kameras dürfen zwar das eigene Grundstück filmen, aber nicht das des Nachbarn oder die Straße. Die Positionierung der jeweiligen Überwachungskameras spielt deshalb auch die zentrale Rolle.

Besonders flexibel lassen sich Batterie- oder Akkubetriebene Videoüberwachungskameras platzieren. Auch bei Stromausfall arbeiten Sie weiter. Allerdings wird regelmäßiges Aufladen der Überwachungskameras erfordert, welches bei kabelgebundenen Kameras oder Überwachungen mit Solarpanel wegfallen.

Das Sichern des Videomaterials kann auch ohne einem Monitor erfolgen, beispielsweise mit einer angeschlossenen Festplatte, SD-Karte oder durch eine Cloud. 



Wir haben die Erfahrung, welche Kriterien bei der Installation einer Videoüberwachung eingehalten werden müssen, um nicht in Konflikt mit den Vorgaben zu geraten und dennoch optimale Ergebnisse erzielen zu können. Dabei verwenden wir ausschließlich modernste Technik. So ist es beispielsweise längst möglich, eine HD-Bildqualität zu erzielen, die selbst kleinste Details der Videoüberwachung offenbart.

WLAN oder IP Überwachungskameras welche man mit dem Internet verbindet, sind oft ungenau. Bei WLAN Störungen wird die Videoübertragung beispielsweise unterbrochen und eventuell benötigte Filmaufnahmen sind nicht vorhanden.

Wir setzen ausschließlich auf kabelgebundene Kameras. Denn diese kann man auch ganz leicht von unterwegs per Smartphone, Laptop oder Tablet steuern.

Es gibt auch Modelle mit einer Sprachsteuerung. So können Sie auch aus dem Urlaub oder von dem Arbeitsplatz aus sehen, was sich Zuhause – oder eben an den Plätzen, an welchen Sie eine Videoüberwachungskamera installiert haben – abspielt.

Bei uns erhalten Sie die perfekte Videoüberwachung für Ihre Anforderung!



Vom kleineren Einstiegsmodell bis zur speziellen Hochleistungskamera finden wir sicher die richtige Ausrüstung für genau Ihre Anwendung. Hier ist Fachwissen gefragt!
FAQs
Häufig gestellte Fragen zur Videoüberwachung
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Wo muss Videoüberwachung ausgeschildert sein?
Das bedeutet, Sie müssen jede Person über die Anbringung der Kamera in Kenntnis setzten, die Ihr Grundstück betritt. Eine einfache Lösung ist hier, ein Schild mit dem Hinweis aufzuhängen, dass ihr Grundstück videoüberwacht wird, wie es auch viele Geschäfte mit kleinen Aufklebern an der Eingangstür machen.
Was muss ich beachten wenn ich mein Grundstück videoüberwache?
Auch wenn sie vor Dieben und Einbrechern schützen können: Private Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen damit in der Regel weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dies verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist.
Wann ist eine Videoüberwachung sinnvoll?
Die Videoüberwachung hilft nicht nur der Polizei ganz entscheidend bei der Fahndung nach Kriminellen, sie kann darüber hinaus auch abschreckend auf potentielle Straftäter wirken. Zusätzlich stärkt die Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl der Bürger.
Ist eine Videoüberwachung in der Öffentlichkeit sinnvoll (Schulen etc.)?
Für Befürworter der öffentlichen Videoüberwachung steht ganz klar das hohe Gut der eigenen Sicherheit voran. Zum einen das eigene, subjektive Sicherheitsgefühl, das durch die Wahrnehmung eines überwachten Bereichs steigt, zum anderen aber auch die objektive Wahrnehmung, dass Straftaten definitiv aufgezeichnet werden und somit als Mittel zur Fahndung beitragen.

  • Identifikation von Tätern nach einer Straftat
  • Schafft ein höheres Sicherheitsgefühl beim Bürger
  • Besserer Überblick über öffentliche Plätze und Bereiche
  • Straftaten können in Ablauf und Art nachvollzogen werden
  • Straftäter können unter Umständen ermittelt werden
  • Abschreckung von Straftätern
  • Geringer finanzieller und personeller Aufwand für eine hohe Überwachungsreichweite
Darf ich an meinem Haus eine Überwachungskamera anbringen?
Ja. Das eigene Einfamilien­haus und Grund­stück zu über­wachen, ist erlaubt. Die Kamera können Sie vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzu­halten. Sie können mithilfe der Über­wachung aber auch Beweise sammeln, wenn Sie bereits von Diebstahl oder Sach­beschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wieder­kehrt.
Wann ist private Videoüberwachung zulässig?
Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.
Was darf eine private Kamera filmen?
Mit Sicherheitskameras dürfen Sie nur das eigene Grundstück filmen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind in der Regel tabu. Das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Und selbst Kamera-Attrappen können in die Rechte anderer eingreifen.

Kontakt

FRANKE Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH
Westring 4
96328 Küps

Telefon: 0 92 64 / 95 35
E-Mail: info@alarm-franke.de