VdS-Anerkennung nach GWA-Home für

Funk-Meldersender MS 211 und MS 221

Schöne neue Nachrichten dürfen wir Ihnen aus der Zulassungsecke überbringen. So haben die beiden TELENOT-Funk-Meldersender MS 211 und MS 221 nun die VdS-Anerkennung nach GWA-Home erhalten.

Im Verbund mit den Gefahrenmelderzentralen compact easy, complex 200H/400H und dem umfangreichen Peripherieprogramm bieten wir als einziger Hersteller ein voll KfW-förderfähiges, von der Polizei und den Gebäudesachversicherungen anerkanntes Smart-Home-System mit zertifizierten Sicherheitskomponenten, welches alle Anforderungen der DIN VDE V 0826-1 erfüllt.

Der Funk-Meldersender MS 211 (Art.-Nr. 100035910) im Gehäusetyp K90 ist eine Komponente des Drahtlosen Sicherungssystems DSS2. Er zeichnet sich durch seine sehr kompakte Bauform zur direkten Montage an Türen oder Fenstern aus. Mit Hilfe des Funk-Gateways FGW 210 kann der Melder mit den smarten zentralen Steuereinheiten compact easy, complex 200H/400H verbunden werden. Der MS 211 wird zur direkten Öffnungsüberwachung von einem Fensterflügel oder einer Tür eingesetzt. Er wird unmittelbar neben dem Flügel am Rahmen montiert. An dem Flügel wird an entsprechender Stelle ein Rundstabmagnet mit Aufbaugehäuse oder Einbauflansch angebracht. Durch zwei parallelgeschaltete Magnetkontakte, links und rechts im Gehäuse, ist eine symmetrische Montage an links oder rechts angeschlagenen Fenstern oder Türen möglich. Zur Sabotageerkennung beim Entfernen von der Montagefläche ist ein Abreißmelder integriert.

 

Thema KfW-Förderung als Ergänzung:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.

Voraussetzungen für die Förderung 
Die geplanten Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn bei der KfW beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Zusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.

Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Hierzu steht Ihnen das Netzwerk der Autorisierten TELENOT-Stützpunkte zur Verfügung. Bei Installation einer TELENOT-Alarmanlage bieten wir Ihnen zusätzlich die exklusive TELENOT 5-Jahres-Produktgarantie an.

Förderbedingungen Stand April 2019
– Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
– Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
– Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %
– Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz

UNSERE LEISTUNGEN

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