Rauchwarnmelder (RWM)

Brandwarnanlagen (BWA)

Nicht immer lässt sich ein Brand verhindern!

BRANDWARNANLAGEN

Brandschutz ist ein ungemein wichtiges Thema im privaten wie im öffentlichen Bereich. Brandwarnanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle, um Leben und Sachwerte zu schützen. Mitunter sind sie sogar Pflicht.

Schon ein kleines Feuer kann sich zur großen Katastrophe entwickeln. Deshalb ist es so wichtig, ein Feuer möglichst frühzeitig zu entdecken und die Feuerwehr zu alarmieren. In privaten Wohnungen kommen dafür heute in der Regel Rauchwarnmelder zum Einsatz. Größere Zweckbauten wie Fabrik- oder Veranstaltungsgebäude benötigen zwingend, vom Gesetzgeber vorgeschrieben, eine Brandmeldeanlage. Alle Einrichtungen und Gebäude dazwischen befanden sich über viele Jahre hinweg in einem Graubereich, in dem nicht ganz klar war, welche Art von Brandwarnanlage benötigt wird. Betroffen davon waren vor allem sogenannte Zweckbauten, wie beispielsweise Kindertagesstätten, Restaurants, Heime oder auch Hotels bis zu maximal 60 Betten.

Die Unsicherheit, die hier bis dato herrschte, hat nun jedoch ein Ende.
Mit der neuen Norm DIN VDE V 0826-2 hat der Gesetzgeber genau geregelt, wie die Brandwarnung in diesen Zweckbauten auszusehen hat. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Norm und installieren die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Brandwarnanlage in Oberfranken. Als langjähriger Stützpunktpartner von Telenot arbeiten wir auch hier eng mit
dem deutschen Hersteller zusammen. Mit einer von uns geplanten und errichteten Brandwarnanlage erfüllen Sie garantiert die gesetzlichen Voraussetzungen und erreichen so einen optimalen Brandschutz. Unsere Anlagen sind dabei stets so konzipiert, dass sie bei Bedarf jederzeit nachgerüstet werden können – etwa dann, wenn sich die gesetzlichen Vorschriften und damit auch die Anforderungen ändern sollten.

Setzen Sie deshalb auf neuste Technik bei Rauchwarnmeldern oder Brandwarnanlagen. Wir beraten Sie hierzu gern!

Rauchwarnmelder (RWM)

Anwendung: Wohnungen, wohnungsähnliche Nutzung

keine Feuerwehr Aufschaltung

Selbstrettung anwesender Personen.

Brandwarnanlagen (BWA)

Anwendung: Kindertagesstätten, Heime, Schulen, Beherbergungsstätten (bis 60 Betten), besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte (ab 7 Personen)

Ohne Anforderung zur Feuerwehr Aufschaltung

Selbstrettung anwesender Personen und/oder Aktivierung Brandschutzhelfer

Kontakt

FRANKE Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH
Westring 4
96328 Küps

Telefon: 0 92 64 / 95 35
E-Mail: info@alarm-franke.de